Steuern sind die Haupteinnahmequelle eines modernen Staates und das wichtigste Instrument zur Finanzierung seines territorial abgegrenzten Staatswesens und anderer (supranationaler) Aufgaben. Durch die finanziellen Auswirkungen auf alle Bürger und die komplexe Steuergesetzgebung sind Steuern und andere Abgaben ein fortdauernder politischer und gesellschaftlicher Streitpunkt.
Das Wort „Steuer“ kommt aus dem Althochdeutschen „stiura„, was Stütze bedeutet und im Sinne von Unterstützung, Hilfe oder auch Beihilfe verwendet wurde. Aus den ursprünglich als Naturalabgaben in Form von Sach- oder Dienstleistungen (Frondiensten) erhobenen Steuern sind heute reine Geldleistungen geworden.
Steuern sind eine öffentlich-rechtliche Abgabe, denen keine bestimmte staatliche Leistung (keine Pflicht zur Gegenleistung und keine Zweckbindung des Gemeinwesens) gegenübersteht und die zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs ohne Ansehen der Person alle zahlen müssen, die den Tatbestand der Steuerpflicht erfüllen.
Abgaben im engeren Sinne müssen hingegen aufgabenbezogen und zweckgebunden verwendet werden.
Steuer sind Geldleistungen ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die Erzielung von Einnahmen wenigstens Nebenzweck sein sollte (Legaldefinition nach § 3 der deutschen Abgabenordnung).
Unternehmer und auch Privatpersonen werden durch einen Steuerberater in allen Steuer- und Finanzangelegenheiten beraten und als Vertretung vor dem Finanzamt bevollmächtigt. Der Umfang der angebotenen Leistungen der in Deutschland ansässigen Steuerberatungskanzleien ist unterschiedlich.