Eine Steuergestaltungsmöglichkeit wird auch „Steuersparmöglichkeit“, „Steuerreduzierung“ oder einfach „Steuern sparen“ genannt.
Bei der Steuergestaltung kann unterschieden werden in
- das Nutzung von Regelungen, die aus der Steuer-Systematik resultieren (z.B. Abschreibungen, Werbungskosten, sonstige abzugsfähige Kosten) – und
- in Steuervergünstigungen (z. B. Arbeitnehmersparzulage oder Investitionszulage), die vom Gesetzgeber geschaffen wurden, um bestimmte Lenkungswirkungen (z.B. Investitionen in bestimmten Regionen oder Branchen) zu erreichen.
Umgangssprachlich werden diese gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten oft als „Steuerschlupfloch“ bezeichnet. In einem engeren Sinn ist ein Steuerschlupfloch eine legale Möglichkeit, um Steuern zu sparen, indem eine Gesetzeslücke genutzt wird. Dies kann entweder eine fehlende Detailregelung des Steuerrechts sein oder eine Regelung, die der Gesetzgeber eigentlich für einen anderen Zweck geschaffen hatte. Zum Beispiel die Steuerfreiheit der Sonntags-, Feiertags und Nachtzuschläge, die für Schichtarbeiter gedacht waren, aber auch von gut verdienenden Profi-Sportlern genutzt werden.
Der Gesetzgeber reagiert auf die Nutzung von sogenannten „Steuerschlupflöchern“ regelmäßig mit neuen Gesetzen. Deswegen ist bei der Steuergestaltung ein auf diesem Gebiet fachkundiger Steuerberater sehr hilfreich.
Illegale Steuerreduzierung ist Steuerhinterziehung und stellt somit kein legale „Steuergestaltung“ dar.