Steuerberatung ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten.
Die Zulässigkeit der Steuerberatung ist im Steuerberatungsgesetz (StBerG) geregelt.
§ 1 StBerG legt den Bereich der steuerlichen Angelegenheiten fest.
Nach § 3 StBerG ist die unbeschränkte geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen nur Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern gestattet. Die Beratung kann auch von Gesellschaften erbracht werden, die von diesen Berufsangehörigen gebildet werden.