Die Aktiengesellschaft (Kurzform: „AG“) ist eine Unternehmensform bzw. Gesellschaftsform, welche zumeist ein Wirtschaftsunternehmen mit großem Kapitalbedarf darstellt. Die AG ist eine sogenannte Körperschaft, also eine auf Mitgliedschaft beruhende selbständig rechtliche Einheit, welche man auch juristische Person nennt, da sie selbst als Träger von Rechten und Pflichten auftritt und vor Gericht klagen und verklagt werden kann.
Die AG ist eine Kapitalgesellschaft, die eine bestimmtes Grundkapital aufweist, das die Haftung der Mitglieder (der Aktionäre) beschränkt. Das Grundkapital ist in Aktien verteilt. Die Aktien sind übertragbar, also auch veräußerbar. Diese werden im freien Verkauf oder an der Börse gehandelt.
Die Aktiengesellschaft schließt so Kapital gebende Aktionäre zusammen, welche ihr Kapital in das Unternehmen investiert haben, mit dem Ziel Erträge zu erwirtschaften. Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Aktionärsversammlung, durch Ausübung ihres Stimmrechts, wahr. Die Geschäfte der Aktiengesellschaft werden ausschließlich von einberufenen Organen geführt und gesteuert: Dem Vorstand (Geschäftsleitung) und dem Aufsichtsrat (Kontrollorgan).