Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der so genannten Micro-Richtlinie 2012/6/EU über Erleichterungen der Rechnungslegung für Kleinstunternehmen (MicroBilG) veröffentlicht.
Der Gesetzesentwurf sieht Änderungen insbesondere im Handelsgesetzbuch vor, um so genannte Kleinstunternehmen von bestimmten Anforderungen an Rechnungslegung und Offenlegung zu entlasten.
Als Kleinstunternehmen gelten im Wesentlichen Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH), die mindestens zwei der drei folgenden Schwellenwerte nicht überschreiten:
- Maximal 350.000 Euro Bilanzsumme
- Maximal 700.000 Euro Jahresumsatz
- Maximal 10 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt