2014 tritt in Deutschland eine neue Richtlinie in Kraft, welche die Verbraucherrechte regeln sollen. Nach Ansicht einiger Experten ist hierbei ein großer Aufklärungsbedarf vorhanden. Das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrichtlinien“ wird im Juni 2014 in Kraft treten. Dieses soll den innereuropäischen Warenverkehr vereinheitlichen, damit der grenzüberschreitende Handel gefördert wird.
Dieses Gesetz bringt mit sich, dass umfangreiche Maßnahmen – z.B. Informationspflichten – seitens der Betreiber von Onlineshops berücksichtigt werden müssen. Der Verbund der Onlinehändler hat mit einer Umfrage bestätigt, dass erst ca. 20% der Webshop-Betreiber auf die Neuregelungen vorbereitet sind. Die meisten von Ihnen sind nicht ausreichend informiert und können sich deswegen nicht rechtzeitig auf die gravierenden Umstellungen vorbereiten.
Die Änderungen betreffen vor allem juristische und auch steuerliche Faktoren. Hier ist umfangreiche Beratung notwendig, so dass sich Anwälte und Steuerberater rechtzeitig darauf einstellen sollten, um Ihre Mandanten auf das Gesetz bzw. die notwendigen Änderungen einstellen können. Infos erhalten Sie z.B. bei der COSALUS Steuerberatung in Hamburg. Gerne auch über eine telefonische Erstberatung.