Zum 01. Februar 2014 werden die bestehenden Überweisungs- und Lastschriftverfahren, auch für den Zahlungsverkehr innerhalb Deutschlands, abgeschafft. Unternehmen sind gezwungen bis spätestens dahin die SEPA-Lastschrift bzw. die SEPA- Überweisung einzuführen. Das Ziel von SEPA (Single Euro Payment Area) ist die Nutzung eines einheitlichen technischen Standards und Verfahrens für den elektronischen Zahlungsverkehr im Euro-Raum. Der nationale wie auch der internationale Zahlungsverkehr soll dadurch harmonisiert werden.
Zukünftig sind IBAN (Internationale Bankkontonummer) und BIC (Internationale Bankleitzahl) anstelle von Kontonummer und Bankleitzahl zu verwenden.
Die SEPA-Umstellung kann sehr arbeitsintensiv sein, so dass Sie rechtzeitig mit der Umstellung beginnen sollten. Im Wesentlichen ergibt sich folgender Anpassungsbedarf:
- Anpassung der Finanzbuchhaltung (bei Selbstbuchern) und der Programme für den Zahlungsverkehr an die neuen Zahlverfahren
- Ergänzung der Angaben auf den Geschäftspapieren um die eigene IBAN und den BIC der Bank
- Erfassung von IBAN und BIC der Kunden
- Umstellung auf die SEPA-Lastschrift durch Einholen eines neuen schriftlichen SEPA-Lastschrift-Mandats (Zeit einplanen!)