Abmahnungen sind für Online-Händler fast an der Tagesordnung.
Sie sind gefürchtet, da sie für einige zur Existenzbedrohung werden können. Mit Unterzeichnung der Unterlassungserklärung – zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens – sind die Kosten zwar überschaubar (ca. 400 bis 1.000 Euro), kommt es aber zu einer Wiederholung oder einem Rechtstreit, so kann das um ein Vielfaches kostspieliger werden.
Abgemahnt wird aus unterschiedlichen Gründen:
- Verletzung des Wettbewerbsrechts,
- Markenrechtsverletzung oder
- Verletzungen des Urheberrechts.
Einige Online-Shop-Betreiber werden nur einmal abgemahnt, die Mehrzahl jedoch mehrfach. Einen Onlineshop zu betreiben, der vor Abmahnungen gänzlich geschützt ist, bedarf eines umfangreichen Wissens über Wettbewerbsrecht – insbesondere Fernabsatzgesetz, dem Markenrecht und dem Urheberrecht welches jeweils auf dem allerneuesten Stand zu halten ist.
Für Rechtsanwälte ist das „Geschäft“ mit den Abmahnungen lukrativ, so werden die meisten Internet-Shops der Onlinehändler regelmäßig durchforstet, ob es Gründe für Abmahnungen gibt. So ist jeder Onlinehändler ständig im Visier der Juristen und deren Mandanten, welche i.d.R. andere Online-Shop-Betreiber sind.
Leider hat es auch Missbrauch mit Abmahnungen (z.B. mit sog. Massenabmahnungen) durch Anwälte und/oder deren Mandanten gegeben. Unwissende Betroffene zahlen dann lieber sofort, als ein Gerichtsverfahren mit hohen Kosten oder gar einer Schließung ihres Onlineshops zu riskieren.
Wer auf der sicheren Seite sein möchte, der sorgt für abmahnsichere Texte, welche rechtlich geprüft und juristisch nicht abgreifbar sind. Hierbei unterstützt sie als ganzheitlicher Berater in Sachen Internethandel die COSALUS Steuerberatung, auch mit ihren angeschlossenen Fachanwälten und Beratern.