Härtere Zeiten drohen Unternehmen, die ihre regelmäßigen Steueranmeldungen, etwa bei der Umsatzsteuer oder Lohnsteuer, nicht rechtzeitig abgeben. Nach einer neuen Verwaltungsrichtlinie für die Finanzämter sollen künftig solche verspäteten Erklärungen sogleich der Strafsachenstelle zugeleitet werden, da die verzögerte Abgabe einer Steuererklärung nach allgemeiner Auffassung eine „Steuerhinterziehung auf Zeit“ darstellt.
Wird zunächst eine geschätzte Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht, nach Fertigstellung der Buchführung dann eine Korrektur versendet, stellt diese Korrektur in den Augen der Finanzverwaltung eine Selbstanzeige dar, die ebenfalls neuerdings sofort der Strafsachenstelle zugeleitet werden soll. Damit droht für viele Steuerpflichtige eine erhebliche Eskalation des Steuerverfahrens. Aus unserer Praxis können wir berichten, dass uns diesbezüglich für zwei unserer Mandanten schon Anfragen der Strafsachenstelle vorliegen. Es bleibt zu hoffen, dass die Finanzverwaltung weiterhin in kleinen Fällen mit Augenmaß vorgeht.
Um diese unangenehmen Folgen für Sie zu vermeiden, ist es erforderlich, dass Sie uns Ihre Buchführungsunterlagen jeweils rechtzeitig und vollständig einreichen, damit wir korrekte Voranmeldungen erstellen und diese rechtzeitig versenden können.