Kurzarbeitergeld – Erhöhung in der Corona-Krise
Der Bundesrat hat am 15.05.2020 das sogenannte Sozialschutzpaket II verabschiedet. Dieses soll den durch die Corona-Krise belasteten Arbeitsmarkt wieder etwas entspannen.
Folgende Erhöhungen wurden beschlossen:
• Das Kurzarbeitergeld wird unabhängig von der Dauer der Kurzarbeit erhöht. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt bei Kurzarbeit derzeit 60 Prozent und für Eltern 67 Prozent des Lohnausfalls.
• Für kinderlose Beschäftigte, die derzeit um mindestens 50 Prozent weniger arbeiten, soll das Kurzarbeitergeld ab dem 4. Monat des Bezuges, auf 70 Prozent und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent des Lohnausfalls erhöht werden.
• Für Beschäftigte mit Kindern, welche derzeit um mindestens 50 Prozent weniger arbeiten, tritt eine Erhöhung ab dem 4. Monat des Bezugs auf 77 Prozent und ab dem 7. Monat des Bezugs auf 87 Prozent in Kraft.
Weitere Anpassungen sind geplant und werden den Erfordernissen der aktuellen Situation angepasst.