Der Gesetzgeber hat entschieden: die Grundsteuerreform kommt. Die rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland müssen neu bewertet werden. Als Besitzer*in eines Grundstücks sind auch Sie unmittelbar betroffen und müssen jetzt handeln.
Bisher wurde die Grundsteuer mit völlig veralteten Daten berechnet. Ab 2025 wird die neue Grundsteuer erhoben, die auf aktuellen Daten basiert. Im Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 muss für jedes Grundstück eine Feststellungserklärung abgeben werden. In den Bundesländern Hamburg und Niedersachsen wurden sehr vereinfachte Grundsteuermodelle entwickelt, was bedeutet, dass Sie hier lediglich Daten wie Adresse, Eigentumsverhältnisse, Flächenangaben zu Grundstück/Wohnfläche/Nutzfläche und die Gemarkung/Flurstück anzugeben haben. Für Hamburg benötigen Sie noch die Angabe zur Wohnlage und für Niedersachsen den Bodenrichtwert zum 01.01.2022, sowie den durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde.
Wenn Sie terminlich und steuerrechtlich dennoch auf der sicheren Seite sein wollen, bieten wir Ihnen gern an, gegen eine Bearbeitungsgebühr abhängig vom Bundesland die Feststellungserklärung der Grundsteuerwerte für Sie zu erstellen.
Bei Fragen zum Thema Grundsteuer, rufen Sie uns gerne unter der 040 735959 0 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@cosalus.com.
Unter folgenden Internetseiten können Sie sich auch vorab informieren:
Was ist die Grundsteuer?:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Video/Einfach_erklaert/2020-02-14-erklaer-doch-mal-grundsteuer/2020-02-14-erklaer-doch-mal-grundsteuer-video.html
Hamburger Grundsteuerreform:
https://www.hamburg.de/fb/grundsteuer/15844050/grundsteuern/
Schleswig-Holsteiner Grundsteuerreform:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VI/Service/Broschueren/Broschueren_VI/220214_flyer_grundsteuerreform.html
Niedersächsische Grundsteuerreform:
https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer/grundsteuerreform-in-niedersachsen-2022-geht-s-los-209732.html
Für alle anderen Bundesländer:
https://www.grundsteuerreform.de/