Gewerblicher Grundstückshandel allein durch Zurechnung der Verkäufe von Personengesellschaften oder Gemeinschaften.
BFH, Urteil X R 24/11 vom 22.08.2012
Auch wenn ein Steuerpflichtiger in eigener Person kein einziges Objekt veräußert, kann er allein durch die Zurechnung der Grundstücksverkäufe von Personengesellschaften oder Gemeinschaften einen gewerblichen Grundstückshandel betreiben.
Mehr Infos zum Thema erhalten Sie bei uns: (040) 735 95 90 oder info@cosalus.de