Nachdem der Startschuss für die E-Bilanz wegen technischer Mängel und vieler Zweifelsfragen mehrmals seitens der Finanzverwaltung verschoben wurde, wird es ab 01. Januar 2013 nun ernst: Bilanzierende Unternehmen sind für das Wirtschaftsjahr 2013 erstmals zwingend verpflichtet, ihre Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nach einem vorgegebenen Datensatz (sog. Taxonomie) elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Obgleich für kleinere und mittlere Unternehmen Erleichterungen für die Rechnungslegung im Handelsgesetzbuch (HGB) vorgesehen sind, wurden derartige Erleichterungen bzw. Ausnahmeregelungen bei der E-Bilanz jedoch nicht berücksichtigt. Hatten kleinere Unternehmen bislang 23 Pflichtangaben zu machen, sind sie künftig in 179 Punkten auskunftspflichtig. Viele erforderliche Angaben lassen sich aus der normalen Buchführung, so wie sie bisher erstellt wurde, nicht herleiten, so dass eine teilweise weitreichende Umstellung der bisherigen Buchführungspraxis erforderlich ist.
Was bedeutet das konkret für Sie?
Soweit wir die Buchführung für Sie erstellen, werden wir Sie im Rahmen unserer Umstellungsarbeiten kontaktieren, um den Umfang der Anpassungen mit Ihnen abzustimmen. Gegebenenfalls benötigen wir von Ihnen noch detailliertere Angaben zu den Geschäftsvorfällen als bisher, so dass eine Umstellung der Aufbereitung der uns eingereichten Buchführungsunterlagen erforderlich sein könnte. Die Ihnen mit der laufenden Auswertung zugeschickte Summen- und Saldenliste wird dann gegenüber dem Vorjahr andere und zahlenmäßig mehr Konten aufweisen.
Die “Selbstbucher“ unter Ihnen unterstützen wir in der Umstellung bzw. Anpassung der Kontenpläne (sog. Mapping), stimmen den Umfang der erforderlichen Anpassungen individuell mit Ihnen ab und geben Hilfestellung bei der neuen Buchführungspraxis.
Nach Abschlusserstellung erfolgt die Übermittlung der E-Bilanz an das Finanzamt dann, wie schon bei den elektronisch einzureichenden Steuererklärungen, über unser EDV-System.