Mit zwei neuen Urteilen hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Kosten für den Veranstaltungsrahmen bei einer Betriebsfeier sowie für die Einladung von Angehörigen nicht einzubeziehen sind. Das gibt Arbeitgebern neue Spielräume. Ziel von Betriebsfeiern ist vor allem die Kontaktpfleg
Die Pflichtangaben in einer Rechnung sind in § 14 Abs. 4, § 14a UStG geregelt. Dass eine Rechnung alle Pflichtangaben enthält, ist insbesondere für den Vorsteuerabzug wichtig. Die nachfolgend dargestellten Änderungen sind am 30.6.2013 (= Tag nach der Verkündung des AmtshilfeRLUmsG im
2014 tritt in Deutschland eine neue Richtlinie in Kraft, welche die Verbraucherrechte regeln sollen. Nach Ansicht einiger Experten ist hierbei ein großer Aufklärungsbedarf vorhanden. Das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrichtlinien“ wird im Juni 2014 in Kraft treten. Dieses soll d
Die Deutsche Bundesbank machte aktuell darauf aufmerksam, dass 250 Tage (Stand: Ende August 2013) vor der SEPA-Umstellung nur ca. 20 Prozent aller Unternehmen und ca.25 Prozent aller Vereine in Deutschland mit den Vorbereitungen auf die neuen Regeln des einheitlichen Euro-Zahlungsverk
Mit Urteil des Finanzgerichts München (8-K-3159/10) vom April 2013 gilt aktuell: Behandlungskosten bei psychischer Erkrankung (explizit Burn-Out) sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Die Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung ist nur bei vorherigem amtsärztlichen Attest
Zum 01. Februar 2014 werden die bestehenden Überweisungs- und Lastschriftverfahren, auch für den Zahlungsverkehr innerhalb Deutschlands, abgeschafft. Unternehmen sind gezwungen bis spätestens dahin die SEPA-Lastschrift bzw. die SEPA- Überweisung einzuführen. Das Ziel von SEPA (Single
Die Aufbewahrungsfristen für steuerrelevante Unterlagen werden von zehn Jahren rückwirkend zum 1. Januar 2013 auf acht Jahre und ab 1. Januar 2015 auf sieben Jahre verkürzt. Geregelt wird ferner die Steuerbefreiung von Geld- und Sachbezügen von Wehrpflichtigen, Zivildienstleistenden,
Die Verdienstgrenze für Minijobs wurde ab 1. Januar 2013 um 50 Euro auf 450 Euro monatlich erhöht. Geringfügig Beschäftigte müssen keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, haben dann aber auch keinen eigenen Sozialversicherungsschutz. Für die Arbeitgeber werden pauschale Beiträge fäl