Die Kontoführungsgebühr für ein separates Darlehenskonto ist unzulässig Die im Preis- und Leistungsverzeichnis eines Kreditinstituts verwendete Klausel „Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten …“ ist im Bankverkehr mit Verbrauchern nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 B