Seit der Neuregelung des Alterseinkünftegesetzes zum 1. Januar 2005 könnten viele Rentner verpflichtet sein, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Die Rentenversicherungsträger haben die Rentenbezugsmitteilungen zwar zeitnah an die Finanzämter übermittelt, die Finanzämter haben jedoch jetzt erst begonnen, die Daten auszuwerten und fordern ihrerseits derzeit tausende von Rentnern auf, ihre Steuererklärungen für die Jahre ab 2005 abzugeben.
Vielen Rentnern hatte das Finanzamt damals mitgeteilt, dass sie keine Einkommensteuererklärungen mehr abzugeben hätten oder dass ihre Steuerakte sogar gelöscht worden sei. Nun müssen jedoch trotzdem Erklärungen für die letzten Jahre abgegeben werden, wobei es häufig zu Steuernachzahlungen kommt, für die zusätzlich Zinsen anfallen, da die Steuererklärungen zu spät eingereicht wurden. Die Verzinsung beträgt 6 % p.a. und kann einen sehr hohen zusätzlichen Zahlbetrag ausmachen.
Die Rentner haben auf die damaligen Aussagen des Finanzamtes vertraut und sollten dafür nicht bestraft werden, zumal ein nicht unerhebliches Mitverschulden der Finanzverwaltung an der verzögerten Abgabe der Einkommensteuererklärungen vorliegt (so auch der BdSt NRW).
Gegen die in den Einkommensteuerbescheiden festgesetzten Zinsen sollte daher Einspruch eingelegt und unter Bezugnahme auf das laufende Musterverfahren (FG Düsseldorf – 12 K 2776/12 AO) der Erlass der Zinsen aus Billigkeitsgründen beantragt werden.