Steuersubventionen oder Steuervergünstigungen sind Ausnahmen im Umfang einer Steuer oder in der Steuerpflicht, deren Grund nicht in der Steuersystematik liegt. Diese werden maßgeblich dazu verwendet, um politische Ziele zu verfolgen. Bei deren Beurteilung müssen die Auswirkungen auf die verfolgten Ziele und dessen Nebenwirkungen (Verteilung, Effizienz oder Mitnahmeeffekte) im Vergleich zu alternativen Maßnahmen in Betracht gezogen und abgewägt werden.
Beispiele für Steuersubventionen:
- Umsatzsteuer
- Befreiung der Auftragsforschung von Hochschulen in der Umsatzsteuer
- Befreiung der ärztlichen Leistungen
- Befreiung der Sozialversicherungsträger, Medizinischen Dienste, Altenheime usw.
- Steuerbefreiung für die Verschaffung von Versicherungsschutz
- Steuerbefreiung der Bausparkassen- und Versicherungsvertreter
- Einkommensteuer
- Eigenheimzulage
- Entfernungspauschale
- Steuerfreiheit von Zuschüssen des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- Arbeitnehmer-Pauschalbetrag
- Sparerfreibetrag
- Sonderausgabenabzug für Lebensversicherungen
- monatliche Freigrenze für Arbeitnehmer bei bestimmten Sachbezügen
- Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
- Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
- Freibetrag für Belegschaftsrabatte
- Freibetrag für Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen
- halber Steuersatz für betriebliche Veräußerungsgewinne
- Freibetrag für Veräußerungsgewinne bei Unternehmern allgemein
- Steuerermäßigung und Sonderausgabenabzug für Parteispenden
- Freibetrag für Abfindungen
- Abzugsfähigkeit von betrieblichen Bewirtungsaufwendungen und Geschenken
- Freibetrag für Veräußerungsgewinne bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
- Freibetrag Land- und Forstwirte
- Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
- Minderung der Steuersätze bei außerordentlichen Einkünften aus Forstwirtschaft
- Freibetrag für Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
- Freibetrag für Veräußerungsgewinne bei Freiberuflern
- Absetzung für Abnutzung in der Einkommensteuer:
- Degressive Absetzung für Abnutzung für Mietwohnbauten
- Erhöhte Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden in Sanierungsgebieten
- Degressive Absetzung für Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter
- Halbjahres-Absetzung für Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter
- Sofortiger Betriebsausgabenabzug für geringwertige Wirtschaftsgüter
- Altersbezügebesteuerung in der Einkommensteuer:
- Sonderausgabenabzug von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Lohnsteuerpauschalierung bei bestimmten Zukunftssicherungsleistungen
- Steuerliche Regelung zur privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersvorsorge in §10a EStG
- Altersentlastungsbetrag
- Erbschaftsteuer
- Ansatz von niedrigen Ertragswerten beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen für Zwecke der ErbSt
- Freibetrag bei Erbschaft/Schenkung von Betriebsvermögen
- Tarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen
- Sonstiges
- Arbeitnehmer-Sparzulage
- Mengenstaffel bei der Biersteuer
- Steuerbefreiung land- und forstwirtschaftlicher Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften in der Körperschaftsteuer
- Steuerbefreiung landwirtschaftlicher Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften bei der Gewerbesteuer
- Steuerbefreiung von Krankenhäusern in der Gewerbesteuer
- Steuerbegünstigung von Agrardiesel im Mineralölsteuergesetz
- Steuerbegünstigung für den öffentlichen Personennahverkehr im Mineralölsteuergesetz
- Steuerbegünstigung für Strom für den Fahrbetrieb im Schienenbahnverkehr nach dem Stromsteuergesetz