Die Aufbewahrungsfristen für steuerrelevante Unterlagen werden von zehn Jahren rückwirkend zum 1. Januar 2013 auf acht Jahre und ab 1. Januar 2015 auf sieben Jahre verkürzt. Geregelt wird ferner die Steuerbefreiung von Geld- und Sachbezügen von Wehrpflichtigen, Zivildienstleistenden,
Seit der Neuregelung des Alterseinkünftegesetzes zum 1. Januar 2005 könnten viele Rentner verpflichtet sein, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Die Rentenversicherungsträger haben die Rentenbezugsmitteilungen zwar zeitnah an die Finanzämter übermittelt, die Finanzämter haben jed