Die Verdienstgrenze für Minijobs wurde ab 1. Januar 2013 um 50 Euro auf 450 Euro monatlich erhöht. Geringfügig Beschäftigte müssen keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, haben dann aber auch keinen eigenen Sozialversicherungsschutz. Für die Arbeitgeber werden pauschale Beiträge fäl